Termin für das 40. Passauer Arbeitsrechtssymposion: 17. und 18. Juni 2027

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Zukunftsfragen der Mitbestimmung

Tagungsbericht zum 39. Passauer Arbeitsrechtssymposion am 18. + 19. Juni 2026

Welche Bedeutung soll die betriebliche Mitbestimmung in einer Arbeitswelt haben, die von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, globalem Wettbewerb und tiefgreifenden wirtschaftlichen Transformationen geprägt ist? Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Frank Maschmann (Universität Regensburg) diskutierten darüber rund 130 Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Justiz beim diesjährigen Passauer Arbeitsrechtssymposion.
pas26_franzen Den Auftakt bildete Prof. Dr. Martin Franzen (LMU München) mit einem Vortrag zur Mitbestimmung im Betrieb der Zukunft. Dieser wird zunehmend hybrid, fluid und digital: Eigene Beschäftigte arbeiten neben Fremdfirmenpersonal und Leiharbeitern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die traditionellen Strukturen des Betriebsverfassungsrechts noch den Anforderungen moderner Arbeitsorganisationen mit Homeoffice, Mobile Working und Plattformarbeit gerecht werden. Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitsinhalt entgrenzen sich immer stärker; zugleich wird es schwieriger, den richtigen Ansprechpartner für die Betriebsräte zu bestimmen. Mitbestimmung bewegt sich damit zwischen Arbeitnehmernähe und Entscheidungsnähe. Der Betriebsrat sollte dort gebildet werden, wo die Menschen arbeiten, was schwierig ist, wenn hier ein entscheidungsbefugter Unternehmensvertreter fehlt.
Rechtsanwältin Dr. Gerlind Wisskirchen (CMS Köln) erörterte anschließend, wie sich Arbeitnehmervertretungen durch kollektivvertragliche Regelungen an moderne Unternehmensstrukturen anpassen lassen. Klassische Betriebsformen werden zunehmend von Matrixorganisationen und konzernübergreifender Zusammenarbeit überlagert; die damit verbundene Konzentration von Leitungsmacht schafft Vertretungslücken, die das Gesetz nur unzureichend schließt. In der Praxis böten maßgeschneiderte kollektivvertragliche Lösungen einen gangbaren Weg. Strukturtarifverträge nach § 3 BetrVG stünden jedoch zahlreichen Hürden gegenüber; kritisch bewertete sie die ihrer Ansicht nach zu strenge gerichtliche Kontrolle tarifvertraglicher Gestaltungen. Gerichte dürften nicht die Rolle der Sozialpartner übernehmen und deren Zweckmäßigkeit prüfen. Wisskirchen plädierte deshalb für mehr Flexibilität und einen größeren Beurteilungsspielraum für die Tarifparteien. pas26_wisskirchen
pas26_kort Prof. Dr. Michael Kort (Universität Augsburg), einer der ersten Wissenschaftler, der sich mit Matrixorganisationen beschäftigt hat, erläuterte die mitbestimmungsrechtlichen Herausforderungen in solchen Strukturen. In international tätigen Unternehmen sind Beschäftigte häufig sowohl Matrixmanagern als auch disziplinarischen Führungskräften unterstellt, was die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung erheblich erschwert. Anhand aktueller höchstrichterlicher Entscheidungen machte Kort die bestehende Rechtsunsicherheit deutlich, etwa bei der Frage, ob Matrixmanager auch solchen Betrieben zuzuordnen sind, in denen sie nie vor Ort erscheinen, sondern lediglich Weisungen erteilen, die von den Unterstellten umgesetzt werden müssen.
Ein Höhepunkt war die Diskussion mit Joe Kaeser und Robert Kensbock, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG, zum Thema Unternehmensmitbestimmung als Standortvorteil. Beide skizzierten eine Unternehmenskultur, in der Konflikte in mitbestimmten Unternehmen durch vertrauensvolle Zusammenarbeit vermieden werden können. Das gesetzliche Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden sei überflüssig, wenn kontroverse Fragen frühzeitig offen angesprochen würden. „Miteinander, nicht übereinander reden“, fasste Kaeser seinen Ansatz zusammen. Kensbock betonte die Bedeutung von Transparenz, die gerade in Transformationsprozessen für die Akzeptanz bei den Beschäftigten entscheidend sei. Unter diesen Bedingungen könne Unternehmensmitbestimmung ein Standortvorteil sein, weil sie zu tragfähigen Kompromissen führe.
pas26_rennpferdt Dr. Maren Rennpferdt, Richterin am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, erläuterte die Voraussetzungen einer angemessenen Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder und die Frage, wie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten mit dem Ehrenamtsprinzip vereinbar sind. Sie zeigte die schwierige Balance zwischen Benachteiligung und Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern auf. Aktuelle Gerichtsverfahren illustrieren die praktischen Probleme bei der Korrektur und Rückforderung überhöhter Betriebsratsvergütungen: Die Unwirksamkeit solcher Vergütungsregelungen muss der Arbeitgeber beweisen, was sich oft als anspruchsvolle Aufgabe erweist.
Prof. Dr. Adam Sagan (Universität Bayreuth) befasste sich mit den Folgen der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie. Obwohl die Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, fehlt bislang ein deutsches Umsetzungsgesetz; Gerichte sind jedoch bereits zu einer richtlinienkonformen Auslegung des geltenden Entgelttransparenzgesetzes verpflichtet, und gegenüber staatlichen Arbeitgebern wirkt die Richtlinie unmittelbar. Die neuen Regelungen stärken die Beteiligungsrechte der Betriebsräte, insbesondere im Hinblick auf eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung, und machen Mitbestimmung bei Fragen der Entgeltgleichheit zu einem integralen Steuerungsfaktor betrieblicher Vergütungssysteme. pas26_sagan
Prof. Dr. Frank Maschmann und sein AUDI-Promotionsstipendiat Niclas Herboth erläuterten die Mitbestimmungsrechte beim Einsatz Künstlicher Intelligenz. An konkreten Anwendungsbeispielen zeigten sie, worin sich KI-gestützte Arbeitnehmerüberwachung von anderen technischen Überwachungsformen unterscheidet: systemimmanente Intransparenz, prädiktive Entscheidungslogiken und die Möglichkeit dauerhafter Überwachung stellen die Mitbestimmung vor besondere Herausforderungen. Kontrovers diskutiert wurde, ob selbstlernende Systeme bei Funktionsänderungen erneut Mitbestimmungsrechte auslösen. Die Referenten sprachen sich dafür aus, nur unerwartete und schutzrelevante Entwicklungen einer erneuten Mitbestimmung zu unterwerfen; einem dauerhaften Mitbestimmungsrecht erteilten sie eine Absage.
Rechtsanwalt Dr. Burkard Göpfert (KLIEMT.Arbeitsrecht, München) warf abschließend einen Blick auf die wirtschaftliche Transformation Deutschlands. Digitalisierung, demografischer Wandel und strukturelle Veränderungen in vielen Branchen stellen Unternehmen und Beschäftigte vor große Herausforderungen. Betriebsräten komme dabei eine zentrale Rolle zu: Sie sollten Veränderungsprozesse nicht nur begleiten, sondern aktiv mitgestalten. Dafür sei ihre Arbeit stärker zu würdigen und personell zu sichern, damit geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger bereitstünden, wenn langjährige Mitglieder in den Ruhestand gingen. In einer politisch angespannten und von Egoismen geprägten Zeit falle es jedoch zunehmend schwer, Beschäftigte für Mitbestimmung zu gewinnen, obwohl diese ein hart erkämpfter Baustein unseres demokratischen Gemeinwesens sei, den es zu bewahren gelte. Nur Betriebsräte verfügten durch regelmäßige Wahlen über die notwendige Legitimation für Verhandlungen. pas26_goepfert
Das Symposion schloss mit einem Domkonzert und einem Empfang im Museum Moderner Kunst, die den Teilnehmenden Gelegenheit zum persönlichen Austausch über die Zukunft der Mitbestimmung in einer sich wandelnden Arbeitswelt boten. Die Gäste freuen sich schon auf den nächsten Kongress, der 2027 zum 40. Mal in der Dreiflüssestadt stattfinden wird.
Uta Gold und Clemens Stockmeier
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Referenten (v.l.n.r.): Prof. Dr. Martin Franzen, RA Dr. Gerlind Wisskirchen, Prof. Dr. Michael Kort, Dr. Maren Rennpferdt, Niclas Herboth, Prof. Dr. Frank Maschmann