Programm 2019

Thema des Kongresses: »Arbeitsrecht für die digitale Arbeitswelt«

Hinweis: Den Flyer zum 33. Passauer Arbeitsrechtssymposion 2019 können Sie hier abrufen.

Donnerstag, 27. Juni 2019

14.00 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg
14.15 Uhr Digitale Arbeitswelten: Wohin geht die Reise?
Dr. Uwe Schirmer, Robert Bosch GmbH, Stuttgart
15.15 Uhr Evidenz statt Bauchgefühl? – Möglichkeiten und rechtliche Grenzen von Big Data im HR-Bereich
Dr. Julian Huff, function HR GmbH, München und Thomas Götz, Universität Regensburg
16.15 Uhr Pause
16.45 Uhr Finden und Binden von „Digital Natives“
Prof. Dr. Peter Fischer, Universität Regensburg
19.30 Uhr Vokalkonzert, Kloster Niedernburg
20.30 Uhr Empfang im Museum Moderner Kunst
Mit Verleihung des Wissenschafts- und des Praktikerpreises 2019 der Stiftung »Theorie und Praxis des Arbeitsrechts«

Freitag, 28. Juni 2019

08.30 Uhr Mobile Working, Telearbeit, Desksharing
Ingo Schöllmann, Deutsche Telekom, Bonn
09.30 Uhr Pause
10.00 Uhr Arbeit anytime? – Arbeitszeitrecht in der digitalen Arbeitswelt
Prof. Dr. Rüdiger Krause, Universität Göttingen
11.15 Uhr Nur das Ergebnis zählt? – Arbeit und Vergütung in der digitalen Arbeitswelt
RA Dr. Jens Günther, Gleiss Lutz, München
12.30 Uhr Mittagsimbiss im Foyer des Redoutensaals 
13.30 Uhr New Work außerhalb des Arbeitsrechts? – Agile Arbeit, Scrum und Crowdworking
RA Dietmar Heise, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart
14.30 Uhr Cybercrime und Arbeitsrecht: Abwehrstrategien zwischen Mitbestimmung und Datenschutz
Dr. Philipp Klarmann und Zoltan Waag, SAP SE, Walldorf
16.00 Uhr Abschlussgespräch

 

Tagungsbericht 2019

»Arbeitsrecht für die digitale Arbeitswelt«

„Arbeitsrecht für die digitale Arbeitswelt“ war das Thema des diesjährigen Passauer Arbeitsrechtssymposions, das Prof. Wolfgang Hromadka, Passau, vor 33 Jahren begründet hat und das Prof. Dr. Frank Maschmann, Regensburg, nunmehr seit acht Jahren leitet. Das Passauer Symposion, das längst Kultstatus genießt, brachte auch diesmal wieder viele Arbeitsrechtler, Anwälte, Personaler, Richter und Wissenschaftler, aus dem In- und Ausland in die Dreiflüssestadt, um sich über ein Thema zu informieren und mit den Referenten zu diskutieren, das seit geraumer Zeit alle umtreibt: die Digitalisierung. Schon in seiner Einleitung wies Prof. Maschmann auf die tiefgreifende Umgestaltung unserer Wirtschaft hin, die sich überdies in immer rasanterer Geschwindigkeit vollzieht. Man nimmt an, dass die Menschheit heute innerhalb von zwei Tagen so viele Daten hervorbringt wie in ihrer gesamten Geschichte vor dem Jahr 2003. Parallel zu der Datenerzeugung verbessern sich die Möglichkeiten der Datenanalyse. Das macht sie im Unternehmen und nicht zuletzt auch in der Personalarbeit zu einem wertvollen Hilfsmittel. Doch kein Vorteil ohne Nachteil. Cyberkriminalität und die Horrorvision des gläsernen Menschen sind nur zwei Stichworte. Kein Wunder, dass die Juristen sich der Sache annehmen. pas19_maschmann
pas19_schirmer Einig waren sich die Referenten aus Wissenschaft und Praxis darin, dass die Digitalisierung tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeitswelt hat. Dr. Uwe Schirmer, Robert Bosch GmbH, Stuttgart, nannte als Folgen: Automatisierung, neue Arbeitsformen, Entkoppelung von Arbeitsort und Arbeitsleistung, Entstehung unterschiedlicher Arbeitswelten, Daten werden wichtige Rohstoffe. Und das alles mit zunehmendes Geschwindigkeit: Beim Radio dauerte es 38 Jahre, bis 50 Millionen Nutzer („users“) erreicht waren, beim Fernsehen 13, bei Facebook 1 Jahr und bei Pokemon 0,05 Jahre. Bosch zog daraus die Konsequenz und schloss mit der IG Metall einen Tarifvertrag zur Stärkung der Innovationskraft, der auch in den Augen der IG Metall als Muster für Tarifverträge in agilen Organisationen dienen soll.
Ingo Schöllmann, Deutsche Telekom AG, identifizierte drei neue Arbeitsmethoden: das Mobile Working, die Telearbeit und das Desk Sharing. Beim Mobile Working kann der Arbeitnehmer den Arbeitsort selbst wählen; wenn er will, kann er am Timmendorfer Strand arbeiten. Die Telearbeit wird im Homeoffice erbracht, auf gut Deutsch also zu Hause. Beim Desksharing gibt es weniger Büroplätze als Mitarbeiter – z. B. nur 70 %. Der Mitarbeiter muss sich jeweils einen neuen Arbeitsplatz suchen. Einen Anspruch auf Mobile Working oder Telearbeit gibt es nicht; umgekehrt kann der Arbeitgeber sie aber auch nicht einseitig anordnen. Desksharing (Arbeitsplatzteilung) kann der Arbeitgeber anordnen; bei der Ausgestaltung ist der Betriebsrat aber vielfach zu beteiligen. Die Telekom hat mit ver.di einen Tarifvertrag über Telearbeit abgeschlossen, der den Mitarbeitern bei aller Berücksichtigung betrieblicher Belange viel Freiheit bei der Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort einräumt. pas19_schoellmann
pas19_heise Über drei weitere „New Work“-Methoden referierte Rechtsanwalt Dietmar Heise, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart: die Agile Arbeit, das Scrum und das Crowdworking. Kernelemente agiler Arbeit sind der Abbau hierarchischer Strukturen, ein stärkerer Austausch interner und externer Mitarbeiter, verkürzte Planungsphasen, Flexibilität, eine ständige Weiterentwicklung der Arbeitsweise, höhere Kreativität und eine anpassungsfähige Produktentwicklung anhand einer Produktvision. Beim Scrum erhält ein Team eine Zielvorgabe. Sachliche Anweisungen werden ihm nicht erteilt, ein „Scrum Master“ sorgt lediglich für die Einhaltung der Regeln. Beim Crowdworking wird über IT-gestützte Plattformen zur Durchführung bestimmter Aufgaben aufgerufen. Darüber, ob es sich bei den zugrundeliegenden Verträgen um Arbeits- oder Werkverträge handelt, entscheidet der Geschäftsinhalt. Entscheidend ist, ob der Auftraggeber ein Weisungsrecht hat.
pas19_maschmann Über Möglichkeiten und rechtliche Grenzen von Big Data im HR-Bereich (Human Resourcing) referierten Dr. Julian Huff, Gründer des Start ups function HR GmbH, München, und Thomas Götz, Doktorand bei Prof. Maschmann. Huff schilderte den Nutzen von Big Data-Analysen für Entscheidungen des Personalmanagements. Er warnte davor, die Ergebnisse ungeprüft zu übernehmen; Algorithmen könnten nicht alle Wertungskriterien mit einbeziehen. Götz erläuterte die Regeln für den Einsatz von Big Data, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben. pas19_huff
pas19_fischer Prof. Dr. Peter Fischer, Universität Regensburg, referierte über Finden und Binden von „Digital Natives“, das heißt, über die Frage, was ein Unternehmen tun muss, um Personen zu rekrutieren und zu halten, die einer Generation angehören, welche in der digitalen Welt aufgewachsen ist. Fischer meinte die Generation Y, die zwischen 1981 und 2000 geboren wurde und die in 5 – 10 Jahren etwa 70 % der Arbeitnehmer ausmachen wird. Wichtig seien ihr Freiheit, Selbstbestimmung, Work-Life-Balance, Familie, Freunde, Sinn, Kooperation, Transparenz. Von der Arbeitswelt verlangten sie Sinnstiftung, Entfaltungsmöglichkeit und ausreichend Zeit für privates Leben. Für die Unternehmen bedeute das: Sie müssten nicht nur ein angemessenes Gehalt bieten, sondern auch herausfordernde Aufgaben stellen, für Freude an der Arbeit und ein kollegiales Arbeitsklima sorgen und nicht zuletzt auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Rücksicht nehmen.
Ein zentrales und nach wie vor ungelöstes Problem ist die Arbeitszeit. Alle sind sich einig, dass das gegenwärtige deutsche Arbeitszeitrecht nicht „passt“. Einiges wäre schon gewonnen, wenn der deutsche Gesetzgeber die Europäische Arbeitszeit-Richtlinie 1 : 1 umgesetzt und nicht noch „draufgesattelt“ hätte. Prof. Dr. Rüdiger Krause, Universität Göttingen, zeigte den geltenden rechtlichen Rahmen auf. Sachverständigenrat wie Arbeitgeber verlangen vor allem eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Arbeitszeit sowie eine flexiblere Ruhezeitenregelung, die Gewerkschaften mehr Zeitsouveränität und ein Recht auf Nichterreichbarkeit. pas19_krause
pas19_guenther RA Dr. Jens Günther, Partner bei Gleiss, Lutz, München, stellte aktuelle Vergütungstrends vor. Entscheidend seien Modelle, die sich am Ergebnis ausrichten. Neue Fragen wirft die KI (Künstliche Intelligenz) auf. Kann KI Weisungen erteilen oder gar kündigen?
pas19_klarmann Schließlich befassten sich Zoltan Waag und Dr. Philipp Klarmann, SAP SE Walldorf, mit Datenschutz und Mitbestimmung bei der Abwehr von Cybercrime, das heißt bei Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme und deren Daten richten. Die Täter sind meist männlich und jünger als 40 Jahre, die wichtigsten Angriffsmethoden Malware, Ransomware und Phishing. Ihr Ergebnis: Sowohl datenschutzrechtlich als auch hinsichtlich der Mitbestimmung geht ohne Betriebsvereinbarung gar nichts. pas19_klarmann
Das recht anspruchsvolle Programm wurde abgerundet durch ein großartiges Konzert der capella cathedralis in St. Paul unter der Leitung des Domkapellmeisters Andreas Unterguggenberger und den gewohnten Empfang im Museum Moderner Kunst. Im Rahmen des Empfangs wurden wieder zwei Preise der Wolfgang-Hromadka-Stiftung zu je 3.000 Euro verliehen. Den Wissenschaftspreis erhielt Dr. Carmen Freyler, Universität Augsburg, für ihre Dissertation „Arbeitszeit und Urlaubsrecht im Mobile Office.“ Den von dem Verband der bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeber gestifteten Praktikerpreis erhielt wie im vorigen Jahr die Robert Bosch GmbH, diesmal für das Projekt „Go for Mobility“ und den Innovationstarifvertrag. Prof. Maschmann konnte sich über eine rundum gelungene Tagung freuen. Er kann sicher sein, dass auch das 34. Passauer Arbeitsrechtssymposion am 18. und 19. Juni 2020 wieder viele Arbeitsrechtler in die Drei-Flüsse-Stadt führen wird.

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