Programm 2017

Thema des Kongresses: »Mitbestimmung 4.0«

Hinweis: Der Benutzername zum Abruf der Dateien lautet “Passau”, das dazugehörige Kennwort wurde auf der Veranstaltung bekanntgegeben.

Donnerstag, 22. Juni 2017

14.00 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg
14.15 Uhr Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt der Zukunft
Dr. Thomas Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht, Frankfurt
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15.15 Uhr Unternehmensmitbestimmung 4.0
RA Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Gleiss Lutz, Stuttgart
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16.15 Uhr Pause
16.45 Uhr Auf der Suche nach dem Arbeitgeber: Mitbestimmung in komplexen Organisationsformen
RA Dr. Gerlind Wisskirchen, CMS Hasche Sigle Köln
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19.30 Uhr Domkonzert: Mariazellermesse (J. Haydn)
20.30 Uhr Empfang im Museum Moderner Kunst
Mit Verleihung des Wissenschafts- und des Praktikerpreises 2017 der Stiftung »Theorie und Praxis des Arbeitsrechts«
 

Freitag, 23. Juni 2017

08.30 Uhr Arbeitszeitschutz durch den Betriebsrat?
Dr. Mario Eylert, Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
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09.30 Uhr Pause  
10.00 Uhr Vertragsgestaltung beim Entgelt und Mitbestimmung
Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Universität zu Köln
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11.00 Uhr Betriebsrat und Kündigung: Ein Irrgarten?
Prof. Dr. Ulrich Koch, Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Karin Spelge, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
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12.30 Uhr Mittagsimbiss im Foyer des Redoutensaals  
13.30 Uhr Betriebsratswahl 2018 und gerichtlicher Rechtsschutz
Ernst Burger, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht München 
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14.30 Uhr Innovation durch Partizipation: Empfehlen sich basisdemokratische Elemente im Betrieb?
Podiumsdiskussion
 
16.00 Uhr Abschlussgespräch  

 

Tagungsbericht 2017

Mitbestimmung 4.0

Im angenehm temperierten Redoutensaal trafen sich am 22. und 23.6.2017 rund 200 Verantwortliche aus Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Anwälte, Richter und Wissenschaftler aus ganz Deutschland zum 31. Passauer Arbeitsrechtssymposion. Thema der sieben Referate und der Podiumsdiskussion war „Mitbestimmung 4.0“.
pas17_maschmann Der tief greifende Wandel in Produktion, Dienstleistung und Büro, der sich in dem Schlagwort „Industrie 4.0“ niederschlägt, kann – so Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg und seit Kurzem auch Prof. hosp. an der Karlsuniversität zu Prag, der das Symposion seit einigen Jahren für die Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung) organisiert und moderiert – nicht ohne Auswirkungen auf die Tätigkeit der Belegschaftsvertretungen bleiben. Hinter Industrie 4.0 verberge sich nicht weniger als eine vierte industrielle Revolution: Digitalisierung nach Mechanisierung, Industrialisierung und Automatisierung. Damit verbunden sind neue Arbeitsformen: Homeoffice, Mobile Working, Desk-Sharing, Crowdworking, agile Projektarbeit. Auch wenn diese Schlagworte nur manches Altbekannte modisch verpacken, verschieben sich doch die Akzente: flache Hierarchien, Delegation von Verantwortung, größere Flexibilität bei Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsort mit höheren Anforderungen an Wissen und Beweglichkeit der Arbeitnehmer und damit neue Aufgaben für die Betriebsräte.
Die vierte Revolution, so Dr. Thomas Klebe, Leiter des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeitsrecht in Frankfurt, unterscheidet sich von der dritten grundlegend durch Internet und Internationalisierung („Globalisierung“). Diese seien die „Treiber“ für eine räumlich, zeitlich und funktional entgrenzte Arbeitswelt. Nach einer OECD-Studie sind 9 % der Arbeitsplätze durch Automatisierung bedroht, an 25 % wird es massive Änderungen geben. Als künftige Handlungsfelder der Belegschaftsvertretungen nannte Klebe deshalb Beschäftigungssicherung und Qualifizierung, Arbeitszeit und Arbeitsweise („Verdichtung“), Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Datenschutz. pas17_klebe
pas17_bauer Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Gleiss Lutz Stuttgart, stellte die Frage: Empfiehlt sich eine Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung? Und dazu die Anschlussfrage: Ist die deutsche Mitbestimmung mit ihrem hohen Schutzniveau ein Vor- oder ein Nachteil für den Standort Deutschland? Bauer: Der Einfluss der Mitbestimmung auf Standortentscheidungen ist eher gering; eine viel größere Rolle spielt die Unternehmensbesteuerung. Die Vorteile sieht er vor allem in dem Beitrag zum sozialen Frieden, in ihrer Rolle bei den nötigen Umstrukturierungen und in der Förderung des Verantwortungsbewusstseins der Mitarbeiter, ihren Nachteil in Überbürokratisierung und Verzögerung unternehmerischer Entscheidungsprozesse. Seine Empfehlung: Modernisierung durch Entbürokratisierung und Deregulierung.
Rechtsanwältin Dr. Gerlind Wisskirchen, CMS Hasche Sigle Köln, stellte eine im Zusammenhang mit Mitbestimmung ein wenig verblüffende Frage: Wer ist in komplexen Organisationsformen eigentlich der Arbeitgeber, das heißt der Ansprechpartner des Betriebsrats? Konkret: Welche Einheit ist bei einer Matrixorganisation, in einem Industriepark oder in einer Wertschöpfungskette als Betrieb anzusehen? Die Antwort ist so komplex wie die Strukturen in der heutigen Wirtschaft; sie kann deshalb nur für den Einzelfall gegeben werden. pas17_wisskirchen
pas17_eylert Der Freitag begann mit einem Referat von Dr. Mario Eylert, Vorsitzender Richter am BAG, zum Arbeitszeitschutz durch den Betriebsrat. Hier tun sich durch die neuen Arbeitsformen die meisten Probleme auf. Gleitzeit ist schon ein Klassiker, Vertrauensarbeitszeit auf dem Wege dahin. Aber wie ist es mit der Erreichbarkeit in der Freizeit? Von 22 % der Beschäftigten wird erwartet, dass sie auch privat für dienstliche Angelegenheiten ständig erreichbar sind. Das Gesetz sieht verbindlich eine 11-stündige ununterbrochene Ruhezeit vor. Wird diese nun unterbrochen, wenn der Arbeitnehmer auf seinem Smartphone nachschaut, ob eine dienstliche Nachricht eingetroffen ist, a) wenn die Firma ihn dazu angehalten hat, b) weil er meint, die Firma erwarte das von ihm, c) weil er vor dem Zubettgehen immer noch einmal auf sein Smartphone schaut? Was, wenn er daraufhin a) einen Termin bestätigt, b) eine Frage beantwortet, c) meint, morgen sei auch noch ein Tag? Hier sieht sich der Jurist auf einmal vor der Grundsatzfrage: Was ist eigentlich Arbeit?
Vergleichsweise sicher ist der zitierte Jurist bei den Problemen von Entgeltgestaltung und Mitbestimmung, der sich Prof. Dr. Ulrich Preis, Universität zu Köln, widmete. Hier haben die Vertragspartner die Lösung selbst in der Hand. Ihre Regelungen müssen klar und verständlich sein, Sondervergütungen werden außerdem auf Angemessenheit geprüft. Der Betriebsrat hat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei der Entgeltgestaltung; die Höhe des Entgelts bestimmt der Arbeitgeber. Natürlich steckt der Teufel – wie immer – im Detail. pas17_preis
pas17_spelge Karin Spelge, Richterin am BAG, befasste sich mit der sog. Massenentlassung. Grundlage für dieses Institut ist neben einer deutschen Bestimmung eine europäische Richtlinie, und damit wird es doppelt kompliziert. Hinzu kommt, dass die deutsche Rechtsprechung diese Richtlinie erst jüngst so richtig entdeckt hat. Dabei geht es eigentlich nur darum, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat konsultieren muss, wenn er eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Tagen entlassen will, und dass er der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten hat.
2018 sind wieder Betriebsratswahlen. Ernst Burger, Vorsitzender Richter am LAG München a. D., informierte über den gerichtlichen Rechtsschutz. Man glaubt nicht, wie viele Fehler bei solch einer Wahl unterlaufen können. Mit der Einstweiligen Verfügung steht ein probates Mittel zur Verfügung, um die Folgen noch vor der Stimmabgabe zu beseitigen. pas17_burger
Die abschließende Podiumsdiskussion unter der bewährten Moderation von Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt, warf noch einmal ein Schlaglicht auf die Vielzahl von Fragen, die die Ökonomie 4.0 aufwirft, und auf die Herausforderungen für die Betriebsräte, die sich damit stellen. Sie zeigte, dass der Veranstalter bei der Themenwahl ins Schwarze getroffen hat.
Die Teilnehmer waren denn auch hochzufrieden. Dazu haben sicher auch das Konzert (Haydn: Mariazeller Messe, Werke von Bach und Dieterich Buxtehude) in dem wunderschönen Passauer Dom und der anschließende Empfang im Museum Moderner Kunst beigetragen. Im Rahmen des Empfangs wurden die mit je 3.000 Euro dotierten Preise der Stiftung für eine hervorragende wissenschaftliche Leistung und für ein besonders innovatives Projekt der Personalarbeit vergeben. Den Wissenschaftspreis erhielt Dr. Laura Schmidt, Bochum, für ihre Dissertation „Die Haftung betriebsverfassungsrechtlicher Gremien und ihrer Mitglieder“ und den Praktikerpreis der Mitarbeiteraktionärsverein der Evonik AG für seine Bemühungen um einen „Dritten Weg der Mitbestimmung“. Nicht wenige Teilnehmer haben bereits wieder für das 32. Symposion am 14. und 15.6.2018 gebucht…

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