Programm 2016
Thema des Kongresses: »Mitarbeiter finden und binden«
Hinweis: Der Benutzername zum Abruf der Dateien lautet „Passau“, das dazugehörige Kennwort wurde auf der Veranstaltung bekanntgegeben.
Informationen sowie ein Bestellformular zur Schriftenreihe der Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung) finden Sie hier.
Donnerstag, 16. Juni 2016
14.00 Uhr | Begrüßung Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg |
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14.15 Uhr | Headhunting und Recruiting in der digitalen Arbeitswelt RA Dr. Burkard Göpfert, LL.M., Baker & McKenzie, München |
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15.15 Uhr | Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylsuchenden Daniel Terzenbach, Bundesagentur für Arbeit, Vorstandsbeauftragter für das operative Flüchtlingsmanagement Broschüre der Bundesagentur für Arbeit |
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16.15 Uhr | Pause | |
16.45 Uhr | Diskriminierungsfreie Einstellung zwischen AGG und FrauenförderungsG Dr. Axel Aino Schleusener, Vors. Richter, LAG Berlin |
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17.45 Uhr | Verleihung des Wissenschafts- und Praktikerpreises 2016 der Stiftung „Theorie und Praxis des Arbeitsrechts“ | |
19.30 Uhr | Domkonzert Cäcilienmesse von Charles Gounod |
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20.30 Uhr | Empfang im Museum Moderner Kunst mit Übertragung des Fußball-Länderspiels Deutschland – Polen |
Freitag, 17. Juni 2016
08.30 Uhr | Eignungsdiagnose unter der EU-Datenschutzverordnung Prof. Dr. Michael Kort, Universität Augsburg |
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09.30 Uhr | Pause | |
10.00 Uhr | Mitarbeiter erproben, beurteilen und entwickeln RA Prof. Dr. Björn Gaul, CMS Hasche Sigle Köln |
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11.00 Uhr | Einstellung auf Zeit Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt |
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12.30 Uhr | Mittagsimbiss im Foyer des Redoutensaals | |
13.30 Uhr | Selbstbestimmtes Arbeiten in der digitalen Arbeitswelt Dr. Uwe Schirmer, Leiter HR Policies, Robert Bosch GmbH, Stuttgart |
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14.30 Uhr | Alternativen zum Arbeitsvertrag: Freie Mitarbeit und Drittpersonaleinsatz in der Reform Podiumsdiskussion |
Tagungsbericht 2016
Mitarbeiter finden und binden
»Mitarbeiter finden und binden«, das war das Motto des diesjährigen Passauer Arbeitsrechtssymposions, das Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hromadka vor 30 Jahren ins Leben gerufen hat, um Theorie und Praxis des Arbeitsrechts, Wissenschaft und Wirtschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander ins Gespräch zu bringen. Viele Konzepte, die heute zum Allgemeingut gehören, wurden zuerst in Passau diskutiert und gaben Gesetzgeber und Rechtsprechung Impulse, die dankbar aufgenommen wurden.
Auch mit dem Thema »Mitarbeiter finden und binden« wurde wieder ein sehr praxisrelevantes Problemfeld aufgegriffen. Denn gerade in Zeiten des Fachkräftemangels stellen sich zahlreiche Rechtsfragen im Hinblick auf Rekrutierung und Entwicklung von Mitarbeitern. Schuld daran sind, so Prof. Dr. Frank Maschmann, Regensburg, der das Symposion seit fünf Jahren organisiert und moderiert, vor allem die immer komplizierter werdenden Gesetze. Sie machen es mit ihren Generalklauseln dem Rechtsanwender nicht gerade leicht, zumal infolge der technischen Entwicklung Bewerbungsprozesse und -verfahren heute in erster Linie unter Einsatz von elektronischen Medien und Personalsystemen ablaufen.
Mit Herausforderungen für die arbeitsrechtliche Praxis durch das Recruiting und Headhunting in der digitalen Arbeitswelt beschäftigte sich RA Dr. Burkard Göpfert, München. Dr. Göpfert hob hervor, dass soziale Netzwerke es dem Arbeitgeber heute erlaubten, interessante Arbeitnehmer ausfindig zu machen und unter ihnen eine effektive und kostengünstige Vorauswahl zu treffen. Die Recherche in sozialen Netzwerken sei allerdings an einen engen rechtlichen Rahmen gebunden. Im übrigen zeichne sich in der digitalen Arbeitswelt ein Wandel ab. Anstelle der bisherigen klassischen Festanstellungen werde es in Zukunft vermehrt ergebnisbezogene Aufträge in Form von Werkverträgen, z.B. im Rahmen des Crowdworkings, geben.
Michael van den Cammen, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, befasste sich mit dem aktuellen Thema der Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylsuchenden auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Dabei definierte er Handlungsfelder zur Integration von Flüchtlingen in Sprache, Ausbildung und Arbeit. Besondere Betonung legte van den Cammen auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bundesagentur und Arbeitgebern.
Die diskriminierungsfreie Einstellung zwischen Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und Frauenförderungsgesetz war das Thema des Vortrags von Dr. Aino Schleusener, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin. Dr. Schleusener ging dabei insbesondere auf die „AGG-Hopper“ ein, d.h. auf Arbeitnehmer, die sich nicht ernsthaft bewerben, sondern nur darauf spekulieren, dass sie abgelehnt werden und wegen Diskriminierung etwa wegen ihres Alters oder ihres Geschlechts eine Entschädigung erhalten. Ihnen stehe schon deshalb kein Anspruch zu, weil dafür nach dem BAG eine „ernsthafte Bewerbung“ notwendig ist. Gegen eine starre Frauenquote wandte der Referent europarechtliche und grundgesetzliche Bedenken ein.
Längerfristige und unentgeltliche Praktika werden, so RA Prof. Dr. Björn Gaul, Köln, wegen des Fachkräftemangels immer seltener. Nach wie vor gebe es aber das Bedürfnis, sich zunächst kennenzulernen, bevor man ein dauerhaft bindendes Arbeitsverhältnis eingehe. Dazu gebe es eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten, vom „Einfühlungsverhältnis“ bis zum befristeten Probearbeitsvertrag. Auch bei Probearbeitsverhältnissen sei aber das Mindestlohngesetz zu beachten.
Prof. Dr. Michael Kort, Augsburg, erläuterte die Auswirkungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Eignungsdiagnose von Bewerbern. Die neue Verordnung gilt ab 2018 mit Gesetzeskraft in der gesamten Europäischen Union. Wesentliche Verschärfungen im deutschen Recht seien wegen dessen jetzt schon strengen Regelungen nicht zu erwarten.
Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt, schilderte die Rechtsfragen, die bei Einstellungen auf Zeit auftauchen. Besonders problematisch sei die Frage der Vorbeschäftigungen bei Befristungsarbeitsverhältnissen. Die Rechtsprechung des 7. Senats, wonach eine Vorbeschäftigung, die länger als 3 Jahre zurückliegt, nicht als Vorbeschäftigung im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gilt, werde mittlerweile auch von Gerichten in Frage gestellt. Inzwischen seien sogar Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Arbeitgebern sei deshalb zu raten, sich nicht auf die Fortgeltung dieser Rechtsprechung zu verlassen, sondern zusätzlich auf einen Sachgrund für die Befristung abzustellen.
Dr. Uwe Schirmer, Leiter HR Policies der Robert Bosch GmbH, Stuttgart, sieht das selbstbestimmte Arbeiten in der digitalen Arbeitswelt als essentiellen Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Gerade kreative und leistungsfähige Mitarbeiter könnten durch mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten motiviert werden. Die Arbeitgeber müssten umdenken. Flankierend dazu bedürfe es einer Anpassung des Arbeitszeitgesetzes und einer besseren Unterstützung der Mitarbeiter bei der Selbstorganisation ihres Arbeitstages.
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion unter Leitung von Prof. Dr. Achim Schunder, Frankfurt, diskutierten Sibylle Wankel, IG Metall, Dr. Uwe Schirmer, Robert Bosch GmbH, Sebastian Witzel, Betriebsrat SKF GmbH, und Ministerialdirektor Hans-Peter Viethen, Bundesarbeitsministerium, über den Änderungsentwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Nunmehr, so Ministerialdirektor Viethen, seien die Tarifvertragsparteien in der Pflicht, differenzierte Regelungen zu treffen und die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzes zu nutzen, um im Sinne eines gesunden Wettbewerbs Missbräuche der Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern. Die Diskussionsteilnehmer waren sich jedoch einig, dass der Änderungsentwurf grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Das Passauer Arbeitsrechtsymposion wäre nicht das Passauer Arbeitsrechtsymposion ohne das entsprechende Beiprogramm. Wie schon in den letzten Jahren wurden wieder zwei Preise in Höhe von je 3000 € vergeben: der Wissenschaftspreis der Wolfgang-Hromadka-Stiftung an Dr. Kevin Lukes für seine Kölner Dissertation zum Thema „Der betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat“ sowie ein von den Bayerischen Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie gesponserter Praktikerpreis an die SAP SE in Walldorf für ihr Projekt „SAP Senior Expert Service“. Für Erholung und Erbauung sorgte am Abend des ersten Tages die Passauer Dommusik mit einer großartigen Aufführung der Cäcilienmesse. Beim fachlichen und geselligen Austausch im Museum Moderner Kunst kündigte die Präsidentin der Universität Passau, Prof. Dr. Carola Jungwirth, zur Freude der Teilnehmer an, dass ein neues Hörsaalgebäude geplant sei, so dass zumindest mittelfristig eine Rückkehr des Symposions an seine Geburtsstätte denkbar sei. Die gut 200 Teilnehmer waren sich einig: Sie werden auch zum 31. Passauer Arbeitsrechtssymposion am 22. und 23.06.2017, zu dem Prof. Dr. Frank Maschmann einlud, wieder nach Passau kommen.
Verfasser: Wissenschaftlicher Mitarbeiter Ref. iur. Steffen Jacobs und Ref. iur. Benjamin Lotz