Programm 2014

Thema des Kongresses: »Alles hat seinen Preis – Rechtsfragen der Entgeltgestaltung«

Hinweis: Der Benutzername zum Abruf der Dateien lautet “Passau”, das dazugehörige Kennwort wurde auf der Veranstaltung bekanntgegeben.

Den Bericht der Passauer Neuen Presse über das Passauer Arbeitsrechtssymposion 2014 können Sie hier abrufen. Den Flyer zur Reihe »Theorie und Praxis des Arbeitsrechts« finden Sie hier.

Donnerstag, 26. Juni 2014

14.00 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg
14.15 Uhr Alles hat seinen Preis – Entgeltgestaltung aus Sicht der Wirtschaftswissenschaft
Prof. Dr. Thomas Bauer, Ruhr-Universität Bochum, Vizepräsident des Rheinisch-Westfälischen
Instituts für Wirtschaftsforschung
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15.15 Uhr Flexibel, motivierend und „all-inclusive“: rechtssichere Vergütung von Führungskräften
RA Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Stuttgart
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16.15 Uhr Pause
16.45 Uhr Risikomanagement und Vergütungspolitik: InstitutsvergütungsVO als Modell?
RA Prof. Dr. Georg Annuß, München
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19.30 Uhr Konzert
Empfang im Museum Moderner Kunst
20.30 Uhr Verleihung des Wissenschafts- und des Praktikerpreises 2014
der Stiftung „Theorie und Praxis des Arbeitsrechts“

Freitag, 27. Juni 2014

08.30 Uhr Hinausgeschobenes Entgelt: Mitarbeiterbindung durch betriebliche Altersversorgung?
Dr. Anja Schlewing, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
09.30 Uhr Pause
10.00 Uhr Entgeltänderung durch Betriebsvereinbarung?
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Hromadka, Universität Passau
11.00 Uhr Gesetzlicher Mindestlohn für alle Materiellrechtliche Probleme der Neuregelung
Ministerialdirektor Hans Peter Viethen, Abteilungsleiter Arbeitsrecht, Bundesarbeitsministerium
Vollzug durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Dr. Bernd Ramming, Bundesfinanzdirektion West, Köln
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12.30 Uhr Mittagsimbiss im Foyer des Redoutensaals
13.30 Uhr Arbeitnehmer-Smartphone als Betriebsmittel – ein kostensparendes Modell?
Dirk Pollert, stv. Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayer. Wirtschaft, München
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14.30 Uhr Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung
Prof. Dr. Reinhard Richardi, Universität Regensburg
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16.00 Uhr Abschlussgespräch

 

Tagungsbericht 2014

Alles hat seinen Preis – Rechtsfragen der Entgeltgestaltung

Alles hat seinen Preis – Rechtsfragen der Entgeltgestaltung, das war das Motto des 28. Passauer Arbeitsrechtssymposions, zu dem wieder mehr als 200 Teilnehmer in die Dreiflüssestadt gekommen waren. Neun Referenten wussten in den zwei Tagen Vertretern von Unternehmen und Verbänden, Richtern und Anwälten eine Menge Neues und Interessantes zu berichten. Im Mittelpunkt standen, wie könnte es anders sein, der geplante Mindestlohn und ein Gesetz, das Banken durch Vorgaben für ihre Vergütungen von waghalsigen Geschäften abhalten soll, die sogenannte Institutsvergütungsverordnung. Doch der Reihe nach.

Den Auftakt bildete das Referat eines Volkswirts, nämlich von Professor Dr. Thomas Bauer, Ruhr-Universität Bochum und Vizepräsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung. Er sei nicht gegen einen Mindestlohn. Ausländische Kollegen schüttelten aber den Kopf über einen Mindestlohn von 8,50 €. Andere Länder seien viel behutsamer eingestiegen, um keine Arbeitsplätze zu gefährden, und hätten dann allmählich erhöht. Abgesenkt worden sei er bisher noch nirgends. Der Mindestlohn treffe vor allem gering Qualifizierte, die ohnedies wenige Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten. Bauer hätte es sozialer gefunden, bei dem Hartz-Modell zu bleiben, nämlich zu niedrige Löhne durch Sozialleistungen aufzustocken. Die Menschen wären in Arbeit geblieben, und für die Gesellschaft wäre das billiger gewesen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Stuttgart, nahm sich im folgenden Referat der Vergütung von Führungskräften an, insbesondere der flexiblen Ausgestaltung von Gratifikationen. Er beklagte die hohen Anforderungen des BAG an die Transparenz und die Schlangenlinien in der Rechtsprechung.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Annuß, München, referierte über die schon erwähnte Institutsvergütungsordnung. Die Regelung beruht auf der Annahme, dass variable Vergütungen – im Klartext: exorbitant hohe Boni – schuld gewesen seien an der Finanzkrise. Variable Vergütungen für Banker dürfen jetzt nicht mehr höher sein als das Fixgehalt; die Gesellschafter können sie auf das Doppelte erhöhen. In “bedeutenden Instituten” muss bei Boni von Mitarbeitern, die wesentlichen Einfluss auf riskante Geschäfte haben (“risk taker”) ein beträchtlicher Teil von einer “nachhaltigen Wertentwicklung des Instituts” abhängig gemacht werden.

Dr. Anja Schlewing, Richterin am BAG, hatte sich ein Thema vorgenommen, das Personal er wegen seiner Kompliziertheit gern auf Spezialisten abschieben, die betriebliche Altersversorgung. In einem sehr klar vorgetragenen Referat zeigte sie die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten für eine betriebliche Altersversorgung auf. Sie schilderte die personalpolitischen Vorteile für den Arbeitgeber, nannte aber auch die Probleme aus der langfristigen Bindung mit schwer kalkulierbaren Kosten. Besonderes Augenmerk verwandte sie auf die Möglichkeit der Arbeitnehmer, ihre Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu verbessern. Schlewing zeigte sich besorgt, dass aus der freiwilligen Entgeltumwandlung eine obligatorische werden und damit ein paralleles Pflichtrentensystem auf betrieblicher Ebene entstehen könnte. Das führe nur dazu, dass die Arbeitgeber sich aus der von ihnen finanzierten Altersversorgung zurückzögen.

Prof. Dr. Dr. hc. Wolfgang Hromadka, Passau, referierte über eine Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts, die viel Staub aufgewirbelt hat. Nimmt man diese Entscheidung wörtlich – was bei einem höchstrichterlichen Entscheid eigentlich selbstverständlich möglich sein sollte -, dann kann ein Arbeitgeber, der sich mit seinem Betriebsrat versteht, Entgeltzusagen durch Betriebsvereinbarung ohne weiteres kürzen oder zu streichen. Hromadka wies nach, dass das BAG hier einfach in seiner Begründung über das Ziel hinausgeschossen ist. Sein Fazit: kein Silberstreif am Horizont der Arbeitgeber, sondern eine Fata Morgana.

Ministerialdirektor Hans Peter Viethen, Abteilungsleiter Arbeitsrecht im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hielt dann den mit Spannung erwarteten Vortrag zum Mindestlohn. Er unterstrich, dass es sich hier um ein absolutes Novum, einen Paradigmenwechsel im deutschen Arbeitsrecht handle. Bisher sei die Lohnfestsetzung den Tarifparteien überlassen gewesen. Da die Tarifbindung aber deutlich zurückgegangen sei, habe der Gesetzgeber eingreifen müssen. Ein Teilnehmer brachte die Kritik auf den Punkt: Das Gesetz bewirkt das Gegenteil von dem, was sein Name (“Tarifautonomiestärkungsgesetz”) suggeriere, nämlich eine Schwächung der Tarifautonomie, ganz abgesehen von allen anderen Gefahren, die die Einmischung des Staates in dieses bisher bewusst den gesellschaftlichen Kräften überlassene Feld drohten.

Eine bisher in der Diskussion fast völlig übersehen Folge schilderte Dr. Bernd Ramming, Leiter des Sachgebiets Vollstreckung des Hauptzollamts Rosenheim, nämlich die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes. Diese Überwachung wurde der Zollverwaltung übertragen. Dass die Zollverwaltung eine erhebliche Personalaufstockung verlangen würde, war zu erwarten. Dass Beamte der Zollverwaltung aber, wie Prof. Dr. Frank-Maschmann, Universität Regensburg, plastisch und drastisch formulierte, jetzt mit der Pistole im Halfter in jedem Geschäftsraum, in besonderen Fällen sogar in privaten Wohnungen, auftauchen könnten, haben wohl die wenigsten erwartet.

Ein weiteres aktuelles Thema, die Nutzung des Smartphones als Arbeitsmittel unter dem neudeutschen Motto “bring your own device” (BYOD), nahm sich Dirk Pollert, stv. Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, vor. Pollert empfahl, den Mitarbeitern die Benutzung ihres eigenen Smartphones freizustellen, die beiderseitigen Rechte und Pflichten aber in einer Nutzungsvereinbarung zu regeln.

Prof. Dr. Reinhard Richardi, Universität Regensburg, hatte die undankbare Aufgabe, die Teilnehmer am späteren Freitagnachmittag noch für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Entgeltfragen zu interessieren. Das gelang ihm in einem spannenden Vortrag. Richardi wies auf die gesetzliche Konzeption hin, wonach der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von Entgeltsystemen hat, die Festsetzung der Höhe aber beim Arbeitgeber liegt. Leider habe das BAG sich bei der Änderung von Vergütungsordnungen nicht immer an diesen Grundsatz gehalten.

Bleibt nur noch hinzuzufügen, dass den Teilnehmern am Donnerstagabend gleich mehrere Schmankerln geboten wurden: ein wunderschönes Konzert von Schülern des Auersperg-Gymnasiums, das Fußballländerspiel Deutschland gegen die USA und anschließend der traditionelle Empfang im Museum Moderner Kunst. Im Rahmen des Empfangs verlieh die Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung) ihren Wissenschaftspreis für eine herausragende Münchener Dissertation zum Thema „Tarifzensur“ und ihren Praktikerpreis, den die Maschinenfabrik Reinhausen in Regensburg für eine ihren besonders vorbildlichen Betriebskindergar ten erhielt. Prof. Maschmann, der seit drei Jahren für die Planung und Durchführung des Symposions verantwortlich zeichnet und der an den zwei Tagen gekonnt und engagiert moderiert hatte, lud bereits zur nächsten Veranstaltung ein: auf den 18. und 19. Juni 2015.

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